Die Ausübung von Ballonfahrten mit Thomas Wegener erfolgt auf Grundlage, der von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erlassenen Verordnung (EU) 2018/395.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt, obere Luftfahrt - und Luftsicherheitsbehörde.
Unsere Ballone und das Zubehör sind von führenden Markenherstellern. Allrad- Verfolgungsfahrzeug mit einem professionellen Transportanhänger für den sicheren Transport der Ballongäste und der Technik .Der Heißluftballon ist mit der gesetzlich vorgeschriebenen Luftfahrzeughalter- und Passagierhaftpflichtvericherung versichert. Die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ( Reparatur und Wartung ) unserer Heißluftballone wird nach einem ,vom Luftfahrtbundesamt
genehmigten Instandhaltungsprogramm, durch einen luftfahrttechnischen Betrieb sichergestellt.
Der Pilot besitzt den gewerblichen Pilotenschein ( BpL ) für Heißluftballone. Absolviert in regelmäßigen Turnus die Anforderungen der Flugtauglichkeit und Überprüfungsfahrten mit einem Prüfer, sowie darüber hinaus mögliche Weiter - und Fortbildungskurse