AGBs - Zur Weitergabe an den Fahrgast

Ballonfahrten sind vom Frühjahr bis Herbst wegen thermischer Bedingungen nur zweimal täglich möglich:

- morgens mit Sonnenaufgang-

- abends ca. 3 Stunden vor Sonnenuntergang-

 

Die Gesamtdauer der Ballonfahrt mit Vor- und Nachbereitung beträgt ca. 3,5 Stunden, die Fahrzeit

ca. 60 - 90 Minuten.

Nach Erhalt des Fahrscheins rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0391 /6216210 an, um einen Fahrtermin zu vereinbaren. Über www.ballonfahrten-magdeburg.de können Sie auch ihren Termin anmelden. Sollte der Termin aus Wettergründen nicht eingehalten werden können, sind wir bemüht, Ihnen kurzfristig einen neuen Termin vorzuschlagen. Nach der Terminvereinbarung setzen wir uns nur dann mit Ihnen in Verbindung, wenn die Fahrt witterungsbedingt auf eine spätere Uhrzeit verschoben werden muss oder ganz abgesagt wird.

Die Entscheidung hierüber obliegt dem Ballonfahrer.

Für Notfälle und wichtige Infos können Sie den Ballonfahrer am Fahrtag ab 1 Stunde vor der Treffzeit unter folgender Telefonnummer erreichen: 0178 / 6216210 -  Herr Wegener.

Beförderungsvertrag

Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrdauer von ca. 60  Minuten. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz §§ 44-51.    Es ist grundsätzlich verboten, gefährliche Güter in dem Fahrgastkorb des Ballons zu befördern. Für Fragen hierzu steht Ihnen der Ballonfahrer zur Verfügung.

Bestandteil dieses Beförderungsvertrages sind die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen und die Hinweise für Ballongäste.

Beförderungsbestimmungen

1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fahrgast.

2.In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein

anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen entsprechend § 20

Luftverkehrsgesetz erfüllt, mit der Durchführung der Fahrt beauftragen. Die Haftung übernimmt in

diesem Fall das beauftragte Luftfahrtunternehmen.

3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach den §§ 44-51 Luftverkehrsgesetz.

4. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen.

Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.

5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der Fahrpreis nicht entrichtet ist.

6. Die Nichtbeachtung der "Hinweise für Ballongäste" kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.

7. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der

Fahrt vorliegt.

8. Fahrgäste mit Herz-, Kreislauf- und Lungenproblemen sollten vor der Ballonfahrt ihren Arzt

konsultieren.

9. Bei Vorschädigungen der Wirbelsäule, Bandscheibe, Hüft- oder Kniegelenke lassen Sie sich bitte

von uns darüber beraten, ob eine Ballonfahrt für den betreffenden Fahrgast geeignet ist. Auch hier

sollte vor der Fahrt der zuständige Arzt befragt werden.

10. Schadenfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.

11. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast selbst verantwortlich.

Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 24 Stunden vor Fahrtermin) führen zum

ersatzlosen Verlust des Tickets.

12. Die ausgestellten Fahrscheine sind 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Eine Stornierung der Fahrscheine ist bis 4 Wochen nach Erwerb durch den Käufer gegen Vorlage

der Quittung möglich, hierbei wird eine Stornogebühr von 15 % des Fahrpreises für entstandene Verwaltungskosten fällig.

13. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind

ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die

Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.

14. Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis stehen, gilt deutsches materielles Recht und Magdeburg als Gerichtsstand.

 

Hinweise für Ballongäste

Den Termin für ihre Ballonfahrt können Sie mit uns telefonisch oder auch im Internet unter https://www.ballonfahrten-magdeburg.de/ballonfahrt-termine/

vereinbaren.

Der Treffpunkt der Ballongäste mit dem Ballonteam zum vereinbarten Zeitpunkt ist das Landhaus Zum Engel, Leipziger Chaussee 139, 39120 Magdeburg

Der Treffpunkt für Fahrten außerhalb von Magdeburg wird vorher telefonisch vereinbart.

Belehrung über Verhaltensregeln vor und während der Durchführung der Ballonfahrt

 

Der Pilot erteilt vor und während der Fahrt Anweisungen für das richtige Verhalten. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, sie dienen Ihrer Sicherheit. Vor dem Start des Ballons erfolgt durch den Ballonpiloten eine Belehrung zu den nachfolgend aufgeführten Regeln, die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen.

Vor der Fahrt

-  Ballonfahren setzt eine normale Gesundheit voraus.

-  Fahrgäste mit Herz-, Kreislauf-, und Lungenproblemen sowie frisch Operierte sollten vor der Fahrt ihren Arzt

konsultieren. Bei dessen Zustimmung ist auch der Ballonfahrer zu informieren.

- Pro Passagier beträgt das maximale Körpergewicht 120 kg..

-  Schwangere und Kinder  kleiner als 1,30 m können aus Sicherheitsgründen nicht

mitfahren.

-  Nach oben gibt es altersbedingt keine Grenze, hier ist die körperliche Fitness entscheidend.

- Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Wir weisen darauf hin, dass ein Ballon nicht steuerbar ist. Fahrroute und Landeort sind von der

Windrichtung und Windstärke abhängig.

Allgemeine Hinweise

-  im Korb und im Umkreis von 25 m vom Korb, Hänger und Hülle besteht absolutes Rauchverbot

-  kleiden Sie sich der Jahreszeit entsprechend sportlich

-  wir empfehlen festes, flaches Schuhwerk, keine Sandaletten oder höhere Absatzschuhe

-  vor und während der Fahrt besteht absolutes Alkoholverbot

- für Foto-, Film- und Videogeräte übernehmen wir keine Haftung, der Fahrgast selbst ist für die

stoßsichere Verwahrung während der Fahrt und Landung verantwortlich

- Glas, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden

Während der Fahrt

- keine Gegenstände über Bord werfen

- nicht auf den Korbrand oder die Gasflaschen setzen

- nicht an den Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen

Bei der Landung

- Da es während der Landung zum Umstürzen des Korbes kommen kann, ist den Anweisungen des

Ballonfahrers unbedingt Folge zu leisten und auf folgendes zu achten:

-  Arme und Hände im Korb lassen

-  nur Innen an den vorgesehenen Schlaufen festhalten

-  leicht in die Hocke gehen, Beine fast geschlossen halten

-  nicht ohne Anweisung des Piloten aussteigen

Sonstiges

- Der Pilot kann bei falschen Angaben zur Gesundheit, falscher Kleidung (Schuhwerk) sowie

Alkoholgenuss, Fahrgästen die Beförderung im Ballon verweigern. Ist dies der Fall, besteht kein Anspruch

auf Erstattung des Fahrpreises.

- Bitte beachten Sie, dass im Verfolgerfahrzeug bei Hin- und Rückfahrt nur die Balloninsassen Platz finden.

Freunde, Bekannte oder Verwandte können gern im eigenen Fahrzeug folgen, Da es in einigen Fällen erforderlich sein kann, dass unser Rückholfahrzeug auf Feldern, Wiesen bzw. Waldwegen auffahren muss, weisen wir darauf hin, dass nachfahrende Fahrzeuge in jedem Fall nur öffentliche Straßen und Wege benutzen dürfen.